| allgemeine geschäftsbedingungen |
| der leftear internet business services gmbh (leftear) Ennsberg 1A 4470 stand: 15.1.2008 geltungsbereich und umfang allen vereinbarungen und angeboten liegen die allgemeinen geschäftsbedingungen von leftear zu grunde. sie gelten durch auftragserteilung oder durch annahme der lieferung als anerkannt. abweichende bedingungen des vertragspartners, die leftear nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. für den fall, dass einzelne bestimmungen dieser geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, berührt das die wirksamkeit der verbleibenden bestimmungen nicht. mündliche vereinbarungen mündliche vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der schriftform. ausgenommen sind vereinbarungen, die geringwertige leistungen betreffen oder deren rasche erfüllung geboten ist. rahmenbedingungen der auftraggeber sorgt dafür, dass leftear auch ohne besondere aufforderung alle für die erfüllung und ausführung des auftrages notwendigen unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden. weiters wird der auftraggeber leftear zeitgerecht von allen vorgängen und umständen, die für die ausführung des auftrages von bedeutung sind, in kenntnis setzen. dies gilt auch für solche unterlagen, vorgänge und umstände, die erst während der tätigkeit von leftear bekannt werden. leftear´s mehraufwand, der durch verspätete, unzureichende oder unterbleibende lieferung der nötigen unterlagen durch den auftraggeber entsteht, wird in rechnung gestellt. loyalität die vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger loyalität. der auftraggeber wird jede abwerbung und beschäftigung, auch über dritte, von mitarbeitern leftears während der dauer des vertrages und 12 monate nach beendigung des vertrages unterlassen. bei verstoß ist der auftraggeber verpflichtet, einen pauschalierten schadenersatz in der höhe eines jahresgehaltes des mitarbeiters zu bezahlen. geistiges eigentum und andere rechte der auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für alle von ihm zur verfügung gestellten bzw. vorgegebenen texte, bilder etc. sämtliche für eine veröffentlichung im rahmen eines auftrages an leftear nötigen rechte bestehen. dem auftraggeber obliegt es ebenfalls, für die einhaltung der wettbewerbsrechtlichen vorschriften zu sorgen bzw. deren folgen zu tragen. die prüfung des rechtes der veröffentlichung bzw. vervielfältigung liegt alleine beim auftraggeber. leftear veranlasst eine rechtliche prüfung nur auf schriftlichen auftrag des auftraggebers. die damit verbundenen kosten trägt der auftraggeber. der auftraggeber haftet alleine, wenn durch die ausführung seines auftrags rechte dritter verletzt werden. leftear ist von allen ansprüchen dritter vom auftraggeber freigestellt. die mit den erbrachten leistungen von leftear verbundenen nutzungsrechte in inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher hinsicht räumt leftear gemäß der vertraglichen vereinbarung dem auftraggeber ein. nutzungsrechte, die bei beendigung des vertrages noch nicht honoriert sind, bleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener abmachungen bei leftear. leftear kann auf den vertragserzeugnissen auf seine urheberschaft hinweisen, ohne dass dem auftraggeber dadurch ein finanzieller oder anderer anspruch erwächst. der auftraggeber kann die zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes interesse hat. leftear ist berechtigt, auch ohne ausdrückliche zustimmung des auftraggebers vertragserzeugnisse für seine eigenwerbung unentgeltlich zu veröffentlichen bzw. zu reproduzieren und zu nutzen. der auftraggeber ist verpflichtet, dafür zur sorgen, dass die im zuge des auftrages von leftear bzw. leftear?s mitarbeitern und kooperationspartnern erstellten bzw. zur verfügung gestellten angebote, berichte, analysen, gutachten, organisationspläne, programme, leistungsbeschreibungen, entwürfe, berechnungen, skizzen, datenträger und dergleichen nur für die zwecke des auftrages verwendung finden. insbesondere bedarf die weitergabe beruflicher äußerungen von leftear an dritte der schriftlichen zustimmung von leftear. eine haftung von leftear dem dritten gegenüber wird dadurch nicht begründet. an den von leftear erbrachten leistungen behält leftear das urheberrecht. im hinblick darauf, dass die erstellten leistungen geistiges eigentum von leftear sind, gilt das nutzungsrecht an denselben auch nach bezahlung des honorars ausschließlich für eigene zwecke des auftraggebers und nur in dem im vertrag bezeichneten umfang. jede dennoch erfolgte weitergabe, auch im zuge einer auflösung des unternehmens oder eines konkurses, aber auch die kurzfristige überlassung zu reproduktionszwecken zieht schadenersatzansprüche nach sich. in einem solchen fall ist volle genugtuung zu leisten. korrekturzyklen korrekturen, die sich aus nicht beachteten anweisungen/wünschen des auftraggebers ergeben, sind von leftear ohne verrechnung durchzuführen. weiters ist ein erster korrekturdurchgang, jeweils bezogen auf einen weitgehend abgrenzbaren und eigenständigen teil der beauftragten leistung, kostenlos. die definition solcher leistungsteile kann im vertrag, aber auch erst im laufe der arbeit zwischen leftear und dem auftraggeber festgelegt werden. weitere korrekturen, die vom auftraggeber nach der durchführung des ersten durchganges gewünscht werden, können von leftear in rechnung gestellt werden. dabei kommen die stundensätze leftear?s in den betreffenden leistungskategorien zur anwendung. mängelbeseitigung und gewährleistung der auftraggeber hat anspruch auf kostenlose beseitigung von mängeln, sofern diese von leftear zu vertreten sind. ein zu behandelnder mangel bei softwareprogrammen liegt vor, wenn das vertragsgegenständliche programm ein zu der entsprechenden leistungsbeschreibung/dokumentation in der jeweils letztgültigen fassung abweichendes verhalten aufweist und dies vom auftraggeber reproduzierbar ist. die gewährleistungsfrist beträgt vier monate. reklamationen/mängelrügen sind schriftlich innerhalb einer woche nach bereitstellung der leistung möglich. der auftraggeber hat die leistung umgehend auf vollständigkeit und richtigkeit zu überprüfen. mängel eines teiles der leistung können nicht zur reklamation der gesamten leistung führen. es kann nur minderung, nicht aber wandlung oder schadenersatz verlangt werden. leftear hat das recht zur nachbesserung oder ersatzlieferung. die pflicht zur nachbesserung entfällt, wenn der auftraggeber in leistungen von leftear eingegriffen hat. im falle einer beanstandung muss der auftraggeber leftear gelegenheit geben, die ursachen der beanstandung zu untersuchen. ergibt die untersuchung, dass der/die fehler nicht von leftear zu vertreten sind, sind die kosten der untersuchung vom auftraggeber zu tragen. unterlässt es der auftraggeber, leftear umgehend gelegenheit zur untersuchung der genannten mängel zu geben, so ist leftear von der pflicht der nachbesserung entbunden. für fehler, die bei der datenübertragung durch den entsprechenden dienstleister entstehen und die von leftear im laufenden betrieb nicht erkannt wurden, übernimmt leftear keine gewährleistung. dasselbe gilt für die konsequenzen solcher übertragungsfehler in der weiteren verarbeitung. die beweislastumkehr, also die verpflichtung von leftear zum beweis seiner unschuld am mangel, ist ausgeschlossen. haftung leftear und seine mitarbeiter handeln bei der durchführung von aufträgen nach den allgemein anerkannten prinzipien der berufsausübung. leftear haftet für schäden nur im falle, dass leftear vorsatz oder grobe fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im rahmen der gesetzlichen vorschriften. die gilt auch für verletzungen von verpflichtungen durch beigezogene partner. jegliche haftung leftears für ansprüche, die auf grund der von leftear auftragsgemäß erbrachten leistungen erhoben werden, ist ausgeschlossen. insbesondere haftet leftear nicht für prozesskosten, eigene anwaltskosten des kunden oder kosten von urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige schadenersatzforderungen oder ähnliche ansprüche dritter. für den fall, dass aufgrund der auftragsgemäßen erbringung der leistung leftear selbst in anspruch genommen wird, hält der auftraggeber leftear schad- und klaglos, einschließlich immaterielle schäden. der ersatz von folgeschäden und vermögensschäden, nicht erzielten ersparnissen, zinsverlusten und von schäden aus ansprüchen dritter ist in jedem fall, so weit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. entgelt die angebote werden in euro berechnet und verstehen sich stets zuzüglich die gesetzliche umsatzsteuer. die angebote sind freibleibend. geschmackliche änderungen und nachträgliche änderungen auf wunsch des auftraggebers müssen vom auftraggeber besonders vergütet werden. durch mangelnde qualität der vorlagen des auftraggebers entstehende mehraufwendungen werden gesondert verrechnet. fremdleistungen, reisekosten und diäten werden von leftear gesondert berechnet und an den auftraggeber verrechnet. alle barauslagen, die über den üblichen geschäftsbetrieb hinausgehen, sind vom auftraggeber zu ersetzen. alle leistungen von leftear, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte entgelt abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. sonderkosten fallen z.b. an bei vorarbeiten, die der beschaffung von unterlagen dienen, die für die erfüllung des auftrages nötig sind und deren beistellung durch den auftraggeber vereinbart ist, wenn der auftraggeber diese unterlagen nicht zeitgerecht beistellt. wird die ausführung des auftrages nach vertragsabschluss durch den auftraggeber verhindert, so steht leftear das vereinbarte honorar zu. wenn nichts anders vereinbart ist, beginnt der entgeltanspruch für jede (teil-) leistung, sobald sie erbracht ist. leftear ist berechtigt, vorschüsse zu verlangen. zahlungsfristen laufen ab rechnungsdatum. der eingang des rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 tagen ab rechnungsdatum auf das konto von leftear zu erfolgen. wechsel und schecks werden nur nach gesonderter vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. die entsprechenden spesen trägt der auftraggeber. zwischen- bzw. teilrechnungen werden je nach der vertraglichen vereinbarung gestellt. weitergegebene rechnungen dritter müssen sofort nach erhalt der rechnung beglichen werden. bei zahlungsverzug kann leftear auch ohne mahnung verzugszinsen in höhe von 8% über dem jeweiligen diskontsatz berechnen. darüber hinaus berechtigt die nichteinhaltung der termingerechten zahlungsverpflichtung leftear, die laufenden arbeiten einzustellen und/oder vom vertrag zurückzutreten. alle damit verbundenen kosten sowie der gewinnentgang sind vom auftraggeber zu tragen. der auftraggeber ist nicht berechtigt, zahlungen wegen nicht vollständiger gesamtlieferung, garantie- oder gewährleistungsansprüchen oder bemängelungen zurückzuhalten. unterbleibt die ausführung des auftrages ganz oder teilweise durch umstände, die auf seiten leftears einen wichtigen grund darstellen, so hat leftear nur anspruch auf den seinen erbrachten leistungen entsprechenden teil des entgelts. dies gilt insbesondere dann, wenn trotz kündigung für den auftraggeber die erbrachten leistungen verwertbar sind. leftear kann die fertigstellung seiner leistung von der vollen befriedigung seiner entgeltansprüche abhängig machen. eine beanstandung der arbeiten von leftear berechtigt, außer bei offenkundigen mängeln, nicht zum zurückhalten der leftear zustehenden vergütungen. der auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten forderungen aufrechnen oder ein zurückhaltungsrecht geltend machen. nicht gedeckte leistungen falls es vertraglich nicht anders vereinbart ist, sind die kosten für folgende leistungen/aufwände nicht gedeckt und werden daher gesondert verrechnet: - fahrt, aufenthalt und wegzeit der mit der auftragsausführung beauftragten personen von leftear. - unberechtigte inanspruchnahme von leistungen durch den auftraggeber - leistungen, die durch betriebssystem- bzw. hardwareänderungen sowie durch änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen softwareprogrammen und schnittstellen bedingt sind. - individuelle programmanpassungen bzw. neuprogrammierungen - programmänderungen aufgrund von änderungen gesetzlicher vorschriften - die beseitigung von durch den auftraggeber oder dritten verursachten fehlern. - verluste oder schäden, die direkt oder indirekt durch handlungen oder unterlassungen bei der bedienung durch den auftraggeber entstehen. - datenkonvertierungen, wiederherstellung von datenbeständen und schnittstellenanpassungen. - botendienste und versandkosten preissteigerungen der auftragnehmer ist berechtigt, bei nach vertragsabschluss eintretenden steigerungen von lohn- und materialkosten bzw. sonstigen kosten und aufgaben, die vereinbarten beträge entsprechend zu erhöhen und dem auftraggeber ab dem auf die erhöhung folgenden monatsbeginn anzulasten. die erhöhungen gelten vom auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen. alle gebühren, abgaben und steuern werden aufgrund der jeweils gültigen gesetzeslage berechnet. falls die abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich steuer, gebühren oder abgaben vorschreiben, gehen diese zu lasten des auftraggebers. zuschläge falls abweichend vom vertrag auf wunsch des auftraggebers während der leistungserbringung zusätzliche inhaltliche, terminliche oder andere anforderungen zu berücksichtigen sind, die ein arbeiten außerhalb der normalarbeitszeiten erfordern, so ist leftear berechtigt, entsprechend zuschläge zu den normalstundensätzen zu verrechnen. diese sind bei leistungen zwischen 20 und 24 uhr: 40% 24 und 8 uhr: 70% samstage, sonntage, feiertage: 0-24 uhr: 70% präsentationen die ausarbeitung konzeptioneller und gestalterischer vorschläge durch leftear mit dem ziel des vertragsabschlusses mit dem auftraggeber erfolgt, unbeschadet im einzelfall abweichender regelungen, gegen zahlung des mit dem auftraggeber dafür vereinbarten präsentationshonorars. das präsentationshonorar wird im falle der erteilung des auftrages auf das entgelt von leftear angerechnet. urheber- und eigentumsrechte bleiben bei der berechnung eines präsentationshonorars bei leftear bzw. gehen gemäß der vertraglichen vereinbarung auf den auftraggeber über. erwirbt der auftraggeber nicht ausdrücklich rechte an den präsentierten ideen und konzepten, so ist eine verbreitung, veröffentlichung oder andere nutzung durch den auftraggeber nicht gestattet. werden die im zuge einer präsentation eingebrachten ideen und konzepte leftears nicht verwertet, so behält leftear die rechte daran und kann die präsentierten konzepte und ideen anderweitig verwenden. entwürfe texte, skizzen, entwürfe, probedrucke, muster usw., die leftear im rahmen und im sinn eines bestehenden auftrages erstellt, werden berechnet, auch wenn der auftrag nicht ausdrücklich erteilt wurde. auftragsabwicklung die angebote von leftear sind freibleibend. vertragsabschlüsse und andere vereinbarungen werden erst mit schriftlicher auftragsbestätigung durch leftear verbindlich, es sei denn, leftear gibt etwa durch tätigwerden zu erkennen, dass der auftrag angenommen wurde. die rechnung gilt als auftragsbestätigung, wenn der auftrag unverzüglich ausgeführt wird. in diesem fall ist die rechnung gleichzeitig auftragsbestätigung. aufträge und sonstige leistungen werden gemäß dem leistungsverzeichnis durchgeführt, das vom auftraggeber freigegeben und vom auftragnehmer bestätigt wird. nachträgliche änderungen bzw. ergänzungen durch den auftraggeber können zu terminverschiebungen und preiserhöhungen führen. leftear kann vom auftraggeber bestellte arbeiten ganz oder teilweise bei subunternehmern anfertigen lassen. sämtliche leistungen sind grundsätzlich als holschulden anzusehen und werden auf wunsch des auftraggebers auf dessen gefahr geliefert. genehmigung der auftraggeber hat korrekturen auf inhaltliche, satz- und sonstige fehler zu überprüfen und leftear freigegeben erklärt innerhalb von drei tagen zu retournieren. falls innerhalb von drei tagen keine freigabe erfolgt, so gilt sie als gegeben. leftear haftet nicht für vom auftraggeber übersehene fehler. mündlich mitgeteilte änderungen bedürfen der schriftlichen bestätigung. bei kleineren korrekturen ist leftear nicht verpflichtet, dem auftraggeber eine korrekturversion zu übersenden. wird die präsentation einer korrekturversion nicht verlangt, so beschränkt sich die haftung für satz- und inhaltsfehler auf grobes verschulden. bei änderungen nach freigabe gehen alle kosten zu lasten des auftraggebers. lieferzeiten liefertermine sind gültig, wenn sie von leftear ausdrücklich bestätigt werden. verletzt der auftraggeber seine mitwirkungspflicht erheblich, ist leftear nach hinweis zur kündigung und abrechnung des auftrages berechtigt. falls keine liefertermine vereinbart sind, wohl aber eine bestimmte lieferzeit, so beginnt diese mit dem tag der absendung der auftragsbestätigung. sie endet mit dem tag, an dem die leistung bereitgestellt wird. bei durch den auftraggeber gewünschten und außergewöhnlichen prüfungen ist die lieferzeit vom tag der bereitstellung bis zum tag des eintreffens der stellungnahme des auftraggebers unterbrochen. bei änderungen des auftrages durch den auftraggeber, die die erstellungsdauer beeinflussen, beginnt mit der bestätigung der änderung eine neue lieferzeit. für eine überschreitung der lieferfrist ist leftear nicht verantwortlich, wenn diese durch umstände, die leftear nicht zu vertreten hat, verursacht wird. unabwendbare oder unvorhersehbare ereignisse, sowohl im bereich von leftear als auch bei dritten, von denen die fertigstellung abhängig ist, befreien leftear von der einhaltung der vereinbarten lieferzeiten und preise. eine dadurch herbeigeführte überschreitung der lieferzeit und des preises berechtigt den auftraggeber nicht, vom auftrag zurückzutreten oder leftear für entstandenen schaden zur verantwortung zu ziehen. lieferverzug bei lieferverzug von leftear ist der auftraggeber jedenfalls erst nach schriftlicher setzung einer angemessenen nachfrist zur ausübung der ihm gesetzlich zustehenden rechte berechtigt. der ersatz von verzugsschäden ist ebenso ausgeschlossen, wie der ersatz von entgangenem gewinn, es sei denn, der schaden beruht auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit durch leftear. drittkontakte den von leftear beauftragten dritten ist der direkte kontakt zum auftraggeber untersagt. arbeitsmaterialien arbeitsmaterialien, skizzen, manuskripte, datenträger etc., die zur erfüllung eines auftrags hergestellt bzw. zur verfügung gestellt wurden, bleiben im besitz von leftear, auch wenn diese verrechnet wurden. alle vom auftraggeber gelieferten materialien wie datenträger, daten, kontrollzahlen, abbildungen, texte, programme und andere unterlagen müssen in einem für die dienstleistung geeigneten zustand sein. leftear ist nicht verpflichtet, übergebene materialien auf ihren logischen gehalt, ihre vollständigkeit und richtigkeit zu prüfen. ergeben sich mehrarbeiten, die von fehlerhaften, unvollständigen oder anders nicht unbeschränkt geeigneten materialien herrühren, so kann leftear den daraus entstehenden mehraufwand in rechnung stellen. fer körperliche hin- und rücktransport von materialien des auftraggebers sowie etwaiger arbeitsergebnissse erfolgt, sofern der transport von leftear zu besorgen ist, auf gefahr und rechnung des auftraggebers. für materialien bzw. gegenstände, die vom auftraggeber zur verfügung gestellt wurden, übernimmt leftear keine haftung. leftear bewahrt originalbelege, datenträger und sonstige unterlagen des auftraggebers maximal vier wochen nach leistungserfüllung auf. der auftraggeber kann innerhalb dieser zeit die rückgabe dieser unterlagen verlangen. zu einer längeren aufbewahrung ist leftear nicht verpflichtet, auch nicht nach beendigung des vertragsverhältnisses. erfüllungsort und gerichtsstand der erfüllungsort ist der sitz von leftear. gerichtstand ist Steyr. leftear ist aber berechtigt, ein anderes, für den auftraggeber zuständiges gericht anzurufen. österreichisches recht ist anzuwenden, auch bei rechtsverhältnissen mit nicht-österreichischen auftraggebern. |